Handlungsempfehlung Sport/ Hygienekonzept
 
08. April 2022
Hygieneschutzkonzept
für den Verein
TV Immenstadt/ Triathlon
Stand: 08.04.2022
Organisatorisches
Durch Vereinsmailings, Schulungen, Vereinsaushänge sowie durch Veröffentlichung auf der Website und in den sozialen Medien ist sichergestellt, dass alle Mitglieder ausreichend informiert sind.
Das Personal (hauptberufliches Personal, Trainer, Übungsleiter) wurde über die entsprechenden Regelungen und Konzepte informiert und geschult.
Die Einhaltung der Regelungen wird regelmäßig überprüft. Bei Nicht-Beachtung kann ein Platzverweis erfolgen.
Allgemeine Verhaltensempfehlungen
Alle Mitglieder werden angehalten, wo immer möglich zu anderen Personen einen Mindestabstand von 1,5 m einzuhalten.
Mitglieder werden regelmäßig darauf hingewiesen, ausreichend Hände zu waschen und diese auch regelmäßig zu desinfizieren. Für ausreichende Waschgelegenheiten, Flüssigseife und Einmalhandtücher ist gesorgt.
Hoch frequentierte Kontaktflächen (z. B. Sportgeräte, Türgriffe) werden regelmäßig desinfiziert – hierbei ist geregelt, wer die Reinigung übernimmt. Für Sportgeräte sollten die Hinweise der jeweiligen Sportartikelhersteller beachtet werden (z.B. die Hygienehinweise von BENZ Sport unter https://www.benz-sport.de/img/Desinfektion_BENZ.pdf).
In geschlossenen Räumlichkeiten wird empfohlen, mindestens eine medizinische Gesichtsmaske zu tragen.
Indoor-Sportstätten werden regelmäßig gelüftet, sodass ein ausreichender Frischluftaustausch gewährleistet wird. Entsprechende Lüftungsanlagen sind aktiv und werden genutzt. Dies gilt auch für sanitäre Einrichtungen sowie Umkleiden und Duschen.
Körperkontakt außerhalb der Sportausübung (z. B. Begrüßung, Verabschiedung, etc.) ist auf ein vernünftiges Minimum zu reduzieren.
Vor Betreten der Sportanlage wird Handdesinfektionsmittel bereitgestellt. In unseren sanitären Einrichtungen stehen ausreichend Seife und Einmalhandtücher zur Verfügung. Außerdem werden die sanitären Einrichtungen regelmäßig gereinigt.
Mitglieder, die Krankheitssymptome aufweisen, einer Quarantäne-Maßnahme unterliegen oder eine aktuelle Corona-Infektion nachweisen, wird das Betreten der Sportanlage und die Teilnahme am Training/am Spielbetrieb untersagt.
(Empfehlung des BLSV:) Sämtliche Vereinsveranstaltungen, wie Trainings, Wettkämpfe oder Versammlungen werden dokumentiert, um im Falle einer Infektion eine Kontaktpersonenermittlung sicherstellen zu können. Aus diesem Grund werden die Trainingsgruppen auch immer gleich gehalten. Diese Daten werden für die Dauer von vier Wochen gespeichert.
Zusätzliche Maßnahmen im Wettkampfbetrieb
Der Heimverein ist berechtigt, bei Nicht-Beachtung der Hygieneschutzmaßnahmen einzelne Personen vom Wettkampf auszuschließen und von seinem Hausrecht Gebrauch zu machen.
Unnötiger Körperkontakt (z. B. Jubel, Abklatschen, etc.) wird vermieden.
Zusätzliche Maßnahmen für Zuschauer
Sämtliche Zuschauer werden durch Aushänge, Mailings, etc. auf die Einhaltung der geltenden Hygieneschutzmaßnahmen hingewiesen. Bei Nicht-Einhaltung hat der Betreiber der Anlage bzw. der Veranstalter die Möglichkeit, von seinem Hausrecht Gebrauch zu machen.
Es dürfen sich lediglich Zuschauer auf dem Vereinsgelände befinden, welche keine Krankheitssymptome vorweisen oder keiner Quarantänemaßnahme unterliegen. Ebenfalls ausgeschlossen sind Personen mit aktuell nachgewiesener Corona-Infektion.
Menschenansammlungen, z.B. im Kassenbereich oder auf Parkplätzen sollten weitgehend vermieden werden.
Für Zuschauer stehen bei Betreten der Anlage und auch auf der Anlage verteilt ausreichend Wasch- bzw. Desinfektionsmöglichkeiten zur Verfügung.
Die Abteilungsleitung, 08.04.22